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Murmeltier (dunkel auf hell)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
STAND:  1. SEPTEMBER 2024

 

ALLGEMEIN


1. Geltungsbereich


Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB" genannt) gelten für die kurzfristige Überlassung der Ferienwohnung sowie für alle damit verbundenen weiteren Räumlichkeiten und Leistungen von Mountain Nest Parpan (in Folge "Eigentümer", "Ferienwohnung", "wir", "uns" oder "unser" genannt) an Mietern. Mieter sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die Ferienwohnung und die damit verbundenen weiteren Räumlichkeiten mieten. Sämtliche Offerten der Ferienwohnung basieren auf den AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Eigentümer der Ferienwohnung, Leonhardt Bauer, und einem Mieter. Sollten die AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Mieters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.


2. Vertragsabschluss


Im Anschluss an die Reservation durch den Mieter erhält dieser vom Eigentümer oder der Buchungsplattform, über welche die Buchung vorgenommen wurde, eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Zustellung der schriftlichen Reservationsbestätigung an den Mieter sowie dem beidseitig unterzeichneten Mietvertrag zustande. Bei Mietern, welche ihren Aufenthalt vor Ort verlängern, kommt der verlängerte Vertrag mit beiderseitigem Einverständnis der weiteren Bedingungen via E-Mail zustande.


3. Leistungen, Zahlungen und Preise


Der Eigentümer verpflichtet sich, die vom Mieter bestellten und schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen oder einen adäquaten Ersatz, sofern dies praktikabel ist, zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Vor Vertragsschluss bleiben Preisänderungen durch den Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.
Der Eigentümer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist der Eigentümer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen keine Anzahlung vom Eigentümer verlangt wird, muss der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 2 Tage vor Anreise vom Mieter per Banküberweisung am Konto des Eigentümers, wie im Mietvertrag vereinbart, eingelangt sein.


Bei Buchungen mit Anzahlungen ist der Restbetrag bis spätestens einem Monat vor Anreise zu leisten.
Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der Mieter diesen innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung nicht schriftlich und begründet beanstandet.


Die Kurtaxe ist extra zu bezahlen (bitte vor der Abreise via Twint oder E-Banking): 4,50 CHF/Nacht/pro Person – Kinder bis inkl. 16. Lebensjahr sind davon befreit.

Die Endreinigung erfolgt nach der Abreise des Mieters.


4. Aufenthalt/Rauchen


Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Mieter das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Ferienwohnung sowie den Zugang der damit verbundenen weiteren Räumlichkeiten (Velokeller, Gemeinschafts-Skiraum) und Leistungen von Mountain Nest Parpan.
Der Mieter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Es sind keine Partys erlaubt. In der Ferienwohnung gilt striktes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten). Das Rauchen ist nur auf der Terrasse mit geschlossenen Türen zu den Innenräumen gestattet. Die Ferienwohnung darf nicht mit Strassen- oder Skischuhen betreten werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, sowie die Hausordnung. Bei Missachtung verpflichtet sich der Mieter, den Eigentümer von Mountain Nest Parpan von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten aufgrund seiner Störung der Hausordnung gegen den Eigentümer von Mountain-Nest Parpan erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.


5. Haftung


Die Ferienwohnung ist durch den Mieter mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch ihn selbst, seine Familienmitglieder, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder andere mit dem Mieter verbundene Dritte, verursacht werden.


Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, wie insbesondere für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden (wie entgangener Gewinn), wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Der Eigentümer lehnt insbesondere jede Haftung für Diebstahl und/oder Beschädigung von Sachen, die vom Mieter, seinen Familienmitgliedern, seinen Mitarbeitenden, seinen Beauftragten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Gepäck sowie anderen Gegenständen, die durch den Mieter oder von mit dem Mieter verbundenen Dritten eingebracht werden, ist Sache des Mieters.


6. Erkrankung oder Unfall des Kunden


Erkrankt oder verunfallt ein Mieter während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung, so unterstützt der Eigentümer auf Wunsch des Mieters bei der Kontaktaufnahme mit einem Arzt. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Mieters.


7. Tierhaltung


Es sind keine Haustiere in der Ferienwohnung (inkl. Terrasse) erlaubt.


8. Fundsachen


Können Fundsachen einem Mieter zugeordnet werden, informiert der Eigentümer den Mieter über den Fund. Fundsachen werden nur auf Aufforderung des Mieters nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Mieter. Nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen, deren Eigentümer sich nicht gemeldet haben, entsorgt.


9. Mietbedingungen


1. Bitte beachten Sie, dass unsere Ferienwohnung nur für Familien mit Kindern ab 9 Jahren geeignet ist. Jüngere Kinder können wir leider nicht beherbergen.

 

2. Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Mieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich wird. Geleistete Anzahlungen werden nicht refundiert. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Hinsichtlich früherer Aufhebung des Vertrages gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechtes.


3. Beanstandungen betreffend Mietobjekt hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden haben.


4. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietdauer mit allen Schlüsseln und Zubehören laut Inventar wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht.


5. Der Mieter verpflichtet sich ferner, nichts dem Haus und dem Inventar Nachteiliges vorzunehmen, auch alles irgendwie schadhaft Scheinende oder Schädliche ungesäumt dem Vermieter zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben, d.h. die Wohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die im Mietvertrag erwähnt sind.


6. Irgendwie selbstverschuldete Beschädigungen an der Ferienwohnung/am Haus oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen. In die Aborte und Kanalisation dürfen keine verstopfenden Gegenstände geworfen werden.


7. Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechtes.


8. Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Massgebend ist schweizerisches Recht.


10. Rücktritt durch den Eigentümer


Ist die vom Eigentümer vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Eigentümer nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. eine Pandemie, Todesfall, ganz oder teilweise erschwert oder unmöglich, wird der Eigentümer den Mieter umgehend informieren. Der Eigentümer kann im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten. Dies ohne Entschädigung. Anzahlungen werden zurückbezahlt.


11. Rücktritt durch den Mieter


Die nachfolgenden Rücktrittsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen durch den Mieter als auch bei Nichterscheinen des Mieters sowie im Fall verfrühter Abreise des Mieters. Stornierungen von Reservationen sind vom Mieter telefonisch oder via E-Mail nur mit Angabe des Namens des Mieters und der Buchungszeit unter folgenden Bedingungen möglich:


In der Hauptsaison (20.12.-30.4.):


Bis 30 Tage vor Anreise kostenlos.
29 - 0 Tage vor Anreise 100% des gesamten Übernachtungspreises. Anzahlungen sind nicht refundierbar.

 

Buchungen ausserhalb der Hauptsaison:


7 Tage vor Anreise kostenlos.
6 - 0 Tage vor Anreise: 100% des gesamten Übernachtungspreises. Anzahlungen sind nicht refundierbar.


Der Eigentümer behält sich vor, vertraglich individuelle Stornierungsbedingungen festzulegen.


DIE FERIENWOHNUNG


Anreise- und Abreisezeiten


Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsbereit. Der Mieter hat keinen Anspruch auf früheren Wohnungsbezug.


Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11:00 Uhr zu verlassen. Danach kann der Eigentümer aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Mietpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.


Gästeanzahl


In der Ferienwohnung sind max. 6 Gäste erlaubt. Die Wohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die im Mietvertrag erwähnt sind. Falls sich die Gästeanzahl nach Unterzeichnung des Mietvertrags erhöht (max. 6 Personen), muss dies vom Mieter unverzüglich beim Eigentümer telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Die effektive Anzahl der Gäste für die Kurtaxe wird in Rechnung gestellt.
 

Weiters im Mietpreis inbegriffen


• W-LAN und TV
• Im Untergeschoss steht ein abschliessbares Kellerabteil mit Stromanschluss für Velos zu Verfügung.
• Im Erdgeschoss können in der Wintersaison im Gemeinschafts-Skiraum während des Aufenthalts Sportutensilien aufbewahrt werden.
• 2 ausgewiesene Parkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.
• Das Wechseln der Bettwäsche, Hand- und Küchentücher erfolgt wöchentlich.

 

 


SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.


Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Datenschutzerklärung


Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechtes.


Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Massgebend ist schweizerisches Recht.


Die Datenschutzerklärung von Mountain Nest bildet integralen Bestandteil dieser AGB und ist auf der Website www.mountainnest.ch einsehbar.


Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung.


Parpan, 1. September 2024

Mountain Nest ∙ Triangel 3 ∙ CH-7076 Parpan ∙ +41 76 570 8414 ∙ info(at)mountainnest.ch

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